Allgemeine Verkaufsbedingungen
Artikel 1 ALLGEMEINES1.1 Sofern von uns nicht schriftlich anders vereinbart oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für die allgemeinen Geschäftsbeziehungen zwischen der Chemicar Europe nv und der Gesellschaft die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Kunden als bekannt und vorbehaltlos angenommen gelten.
1.2 Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 2 ZAHLUNG
2.1 Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum Bar ohne Abzug bei Chemicar Europe zu bezahlen.
2.2 Im Falle der Nichtzahlung eines Betrages bis zu seinem Fälligkeitstag, fallen Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. an. Diese werden automatisch ohne vorherige Benachrichtigung angewendet. Darüber hinaus wird zu diesem Betrag eine vertragliche Entschädigung in Höhe von 15%, unter Vorbehalt von mindestens 40,00 Euro, als Entschädigung für die durch diesen Zahlungsverzug entstehenden Verwaltungskosten hinzugerechnet.
2.3 Rechnungen dürfen nur mit unserer Zustimmung ausgestellt werden. Der Akt des Unterschreibens dient als Bezahlung unter der Bedingung der nachfolgenden Punkte. Rabatte, Umtauschkosten, Umtauschsteuern und andere Abgaben und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 3 REKLAMTIONEN
3.1 Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn diese innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsversand schriftlich bei Chemicar Europe eingereicht und per Einschreiben versandt werden.
3.2 Reklamationen, die nach dieser Frist eingehen, bleiben unberücksichtigt. Gleichzeitig muss der Reklamationsgrund klar zum Ausdruck gebracht werden.
Artikel 4 ÜBERTRAGUNG DES BESITZES
Das Eigentum an allen von Chemicar Europe an den Kunden gelieferten Produkten und Dienstleistungen bleibt bei Chemicar Europe, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Chemicar Europe nicht nachgekommen ist.
Artikel 5 STORNIERUNG DES ABKOMMENS
5.1 Sollte die Rechnung nicht bezahlt werden, behält sich Chemicar Europe das Recht vor, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise zu stornieren, bis die fälligen Beträge vollständig bezahlt sind.
5.2 Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich Chemicar Europe auch das Recht vor, den Vertrag einseitig zu annullieren oder aufzulösen, und zwar per Brief per Einschreiben, ohne jegliche Entschädigung oder Kündigungsfrist.
Artikel 6 ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE
6.1 Die Entwicklung, Implementierung oder Auslegung des Bestellformulars, der Vereinbarung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt belgischem Recht.
6.2 Alle Streitigkeiten über die Entwicklung, Umsetzung oder Auslegung der Bestellung, der Vereinbarung und der allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte und der Justiz der Friedensgerichte der Zuständigkeitsbereiche, in der das Büro von Chemicar Europa eingetragen ist. Wobei das Amt auch die Anschrift für die Domizilierung oder die vereinbarte Zahlungsweise ist, unbeschadet des Rechts von Chemicar Europe, die streitige Angelegenheit vor das örtliche Gericht zu bringen.